In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse über die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur.
Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unsere ausgewählten Urlaubsziele und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen.
> Kurreise:
Eine Kur, auch ambulante Vorsorgemaßnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. Zur Gewährung ebendieser sind mehrere Schritte notwendig:
➊ Zunächst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarzt nötig, der Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.
➋ Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nun mit dem ärztlichen Attest und weiteren Formularen den Kurantrag einreichen.
➌ Nach der Bewilligung der Vorsorgemaßnahme wählen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reisetermin sowie die Unterkunft und bezahlen die Kurreise.
➍ Nun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt beginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Bestätigung der Behandlung und Kosten (in deutscher Sprache und Preise der Anwendungen in Euro ausgewiesen) für Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur Rückerstattung einreichen.
➎ Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse.
> Präventionsreise:
Falls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit der präventiven Reise. Präventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als „Kompaktangebote zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnorts“, werden mit einem Betrag von bis zu € 150,- jährlich bezuschusst. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eigenen Kriterien für Präventionsreisen festlegt.